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Abtreibung
Was passiert bei einem Schwangerschaftsabbruch?
Ärzt:innen dürfen auf ihren Websites nicht über Schwangerschaftsabbruch aufklären. Wir schon.
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Inhalt
- Was ist eigentlich erlaubt?
- Was ist die Beratungsregelung?
- Was bekommt das Ungeborene von einem Schwangerschaftsabbruch mit?
- Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?
- Was können Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sein?
- Warum dürfen Ärzt:innen auf ihren Internetseiten nicht über Abbrüche aufklären?
- Was ist eigentlich erlaubt?
- Was ist die Beratungsregelung?
- Was bekommt das Ungeborene von einem Schwangerschaftsabbruch mit?
- Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?
- Was können Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sein?
- Warum dürfen Ärzt:innen auf ihren Internetseiten nicht über Abbrüche aufklären?
Artikel Abschnitt: Was ist eigentlich erlaubt?
Was ist eigentlich erlaubt?
In Paragraf 218 heißt es: “Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Allerdings hat der Gesetzgeber hier Ausnahmen vorgesehen.
Artikel Abschnitt:
Unter diesen Bedingungen ist der Abbruch straffrei
Aus medizinischen oder kriminologischen Gründen ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig – also zum Beispiel nach einer Vergewaltigung oder wenn es schwerwiegende gesundheitliche Gründe bei Mutter oder Kind gibt. Allerdings trifft das nur auf einen winzigen Bruchteil der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu, im Jahr 2020 etwa auf vier Prozent – von knapp 100.000 Abbrüchen.
Der weit größere Teil wurde nach der sogenannten Beratungsregelung durchgeführt. Denn nach der Beratungsregelung bleibt auch ein Abbruch ohne kriminologische oder medizinische Gründe straffrei – wenn er vor der 14. Schwangerschaftswoche stattfindet.
Weitere Angaben zum Artikel:
Schwangerschaftswoche versus Woche nach Empfängnis
Die Empfängnis ist die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Und die findet erst nach dem Eisprung statt. Da aber nur wenige Frauen wirklich ihren Eisprung fühlen, wird für die Errechnung der Schwangerschaftswoche der erste Tag des Zyklus genommen – und das ist der erste Tag der letzten Regelblutung.
Wenn es also heißt, dass bis zur 12. Woche nach der Befruchtung oder Empfängnis auch ohne medizinische oder kriminologische Indikation abgetrieben werden kann, bedeutet das: Der Eingriff ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich.
Artikel Abschnitt: Was ist die Beratungsregelung?
Was ist die Beratungsregelung?
Das Gespräch muss mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch stattfinden. Nur unter diesen Umständen greift die Definition von Paragraf 218 nicht – und der Abbruch ist straffrei.
Gründe für den Schwangerschaftsabbruch ganz unterschiedlich
Die genauen Gründe, weshalb Frauen sich an Schwangerschaftsberatungsstellen wenden, werden statistisch leider nicht erfasst – aus Datenschutzgründen. Nach dem Beratungsgespräch wird nur attestiert, dass es stattgefunden hat. Die Gesprächsinhalte unterliegen dem Datenschutz.
Es gibt aber eine Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in der Frauen nach einem Abbruch gefragt wurden, wieso sie die Schwangerschaft abgebrochen haben.
In einem Drittel der Fälle lag eine schwierige Partnerschaftssituation vor – die Reaktion des Partners auf die Schwangerschaft war ablehnend, die Partnerschaft noch sehr frisch oder schon beendet, der Vater des Kindes war gar nicht der Partner. Auch eine berufliche oder finanzielle Unsicherheit, gesundheitliche Bedenken oder altersbezogene Gründe wie "jung, unreif“ oder "in Ausbildung oder Studium“ werden oft genannt.
In der gleichen Untersuchung wurden die Frauen auch befragt, inwiefern das Gespräch in der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einen Einfluss auf ihre Entscheidung gehabt habe. Keinen, gaben mehr als zwei Drittel der Befragten an. Lediglich ein Viertel hatte die Entscheidung noch einmal überdacht.
Artikel Abschnitt: Was bekommt das Ungeborene von einem Schwangerschaftsabbruch mit?
Was bekommt das Ungeborene von einem Schwangerschaftsabbruch mit?
Und erst etwa eine Woche später können die meisten Frauen ihre Schwangerschaft überhaupt erst bemerken – nämlich dann wenn die Regelblutung ausbleibt. Es kann aber auch länger dauern, bis die Schwangerschaft auffällt.
So entwickelt sich der Embryo
In den folgenden Wochen beginnt der Zellhaufen, sich zu verändern.
- Die Anlagen für das Gehirn, das Rückenmark, die Organe, das Herz und die Gefäße werden gebildet.
- Sieben Wochen nach der Befruchtung haben sich Finger und Zehen getrennt, Augen und Nase bilden sich langsam aus. Der Embryo ist jetzt etwa drei Zentimeter groß. Er beginnt, sich zu bewegen, führt Hände und Füße zusammen.
- Zehn Wochen nach der Befruchtung – also in der zwölften Schwangerschaftswoche – endet das sogenannte erste Trimester der Schwangerschaft und das Fehlgeburtsrisiko sinkt drastisch. Die Ausbildung der Organe ist jetzt abgeschlossen.
- In der 14. Schwangerschaftswoche – also zwölf Wochen nach der Befruchtung – ist der Fetus etwa acht Zentimeter lang und wiegt etwa 30 Gramm.
Unterschiedliche Fristen in Europa
Bis zu diesem Zeitpunkt sind Abbrüche aus kriminologischer Indikation und nach Beratungsregelung erlaubt – in Deutschland. In anderen europäischen Ländern gelten andere Fristen: In Frankreich etwa geht die Frist bis zur 16. Schwangerschaftswoche, in Österreich bis zur 18. und in den Niederlanden bis zur 24. Schwangerschaftswoche.
Diese Unterschiede zeigen, dass es eigentlich keinen wirklichen harten "medizinischen“ Grund für die Fristen gibt, sondern es eher um ethisch-moralische Argumente geht. Ein wichtiger ethischer Faktor bei der Abwägung ist die Empfindungsfähigkeit des Ungeborenen, also die Frage, inwiefern es etwas vom Abbruch mitbekommen und womöglich sogar Schmerz empfinden kann.
Kann das Ungeborene dann schon Schmerzen empfinden?
Die britische Vereinigung Royal College of Obstetricians and Gynaecologists argumentiert hier, dass ein Schmerzempfinden des Ungeborenen bis zur 24. Schwangerschaftswoche eher unwahrscheinlich ist. Denn um Schmerzen wahrnehmen zu können, müssen die Nervensignale die Hirnrinde des Fötus erreichen.
Allerdings sind die Verbindungen der Nerven zur Hirnrinde und die Hirnrinde selbst vor der 24. Woche noch gar nicht komplett ausgebildet. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch noch keine regelmäßigen Hirnströme beim Fötus festzustellen.
Und: Forschende sind der Überzeugung, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Fötus auch im Mutterleib niemals wirklich "wach“ ist, sondern eher in einem narkoseähnlichen Schlaf liegt.
Artikel Abschnitt: Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?
Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?
1. Medikamentöser Abbruch
Beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nimmt die Schwangere eine Tablette mit dem Wirkstoff Mifepriston ein. Der hemmt das Progesteron, das unter anderem dafür sorgt, dass die Schwangerschaft erhalten bleibt. Der Embryo stirbt ab. Außerdem sorgt Mifepriston dafür, dass der Muttermund weicher wird und sich öffnet.
Nach anderthalb bis zwei Tagen nimmt die Schwangere noch eine Tablette mit sogenannten Prostaglandinen. Die wirken wehenfördernd und lösen eine Fehlgeburt aus. Das bedeutet: Die Gebärmuttermuskulatur zieht sich zusammen und die Schleimhaut wird mit dem Embryo zusammen über eine Blutung ausgeschieden.
In 95 Prozent der Fälle ist die Schwangerschaft durch die Medikamente tatsächlich beendet. In den anderen fünf Prozent muss entweder noch mal medikamentös eingegriffen werden – oder es wird operiert.
Zwei bis drei Wochen später prüft der Arzt oder die Ärztin, ob die Schwangerschaft wie geplant abgebrochen wurde und ob der Körper das Schwangerschaftsgewebe komplett ausgeschieden hat.
2. Operativer Abbruch
Der operative Schwangerschaftsabbruch kann in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Meist wird eine Absaugung gemacht, seltener eine Ausschabung.
Bei der Absaugung führt der Arzt oder die Ärztin ein schmales Röhrchen über die Scheide in die Gebärmutterhöhle ein. Durch dieses Röhrchen werden dann der Embryo und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt. Auch hier muss kontrolliert werden, dass kein Schwangerschaftsgewebe zurückgeblieben ist.
Komplikationen?
Beide Methoden haben verhältnismäßig geringe Komplikationsraten. Beim medikamentösen Abbruch kann es zu Übelkeit, Erbrechen und Schmerzen kommen. Auch besteht die Gefahr stärkerer Blutungen oder Entzündungen – oder dass Restgewebe in der Gebärmutter zurückbleibt. Beim operativen Abbruch kann zusätzlich die Gebärmutter verletzt werden, aber das passiert zum Glück sehr selten im Vergleich zu anderen operativen Eingriffen.
Der größte Unterschied zwischen beiden Verfahren ist wahrscheinlich das Zeitfenster. Die operative Methode ist bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt, ein medikamentöser Abbruch nur bis zur neunten. Da man aber ja meist erst ab der vierten Schwangerschaftswoche überhaupt wissen kann, dass man schwanger ist, bleiben für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch noch maximal fünf Wochen, für einen operativen Abbruch zehn.
Artikel Abschnitt: Was können Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sein?
Was können Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sein?
Psychische Folgen: Gibt es ein Post-Abortion-Syndrome?
Was die psychischen Folgen angeht, wird es etwas schwieriger. Immer wieder liest man von einem "Post-Abortion-Syndrome“, also einem psychischen Syndrom, das durch den Abbruch ausgelöst werden soll – mit Depressionen und anderen psychischen Beeinträchtigungen.
Mehrere Studien scheinen zu zeigen: Frauen, die eine Abtreibung hinter sich haben, erkranken häufiger an Depressionen. Aber: Schaut man genauer in die Studien, so lassen sie oft zwei entscheidende Fragen unbeantwortet:
1. Was war vorher schon da?
Oft wird nicht genügend untersucht oder erfragt, ob es schon im Vorfeld der Schwangerschaft psychische Erkrankungen oder Gewalterfahrungen gab, die eventuell sogar einer der Gründe für den Abbruch waren, nicht die Folge.
2. Wen genau vergleiche ich da?
In vielen Studien wurden Frauen nach einer Abtreibung nicht mit Frauen verglichen, die auch ungewollt schwanger waren und das Kind trotzdem bekommen haben. Sondern mit Frauen, die ein Kind wollten. Das verfälscht natürlich die Ergebnisse.
Stigmatisierung wird oft als Belastung empfunden
Studien, die diese beiden Fehler vermieden haben, zeigen daher ein anderes Bild: Eine Studie hat bei fast 1000 Frauen, die ungewollt schwanger wurden, keinen Unterschied in der Depressionshäufigkeit gefunden zwischen denen, die die Schwangerschaft abgebrochen haben und denen, die sie ausgetragen haben. Expert:innen halten ein Post-Abortion-Syndrome daher auch für nicht wahrscheinlich.
Natürlich ist ein Schwangerschaftsabbruch belastend – über die Hälfte der Frauen (53 Prozent) berichten in Studien, dass ihnen die Entscheidung für einen Abbruch "schwer-" bis "sehr schwergefallen" sei. Fünf Jahre später aber geben in der gleichen Untersuchung 95 Prozent der Frauen an, dass sie ihre Entscheidung nicht bereuen. Und dass sie für die meisten langfristig eine Erleichterung war.
Was viele Frauen viel eher als Belastung empfunden haben, ist die Stigmatisierung in der Gesellschaft. In Studien berichten sie von Schuldgefühlen und Angst vor sozialer Verurteilung. Einige halten den Abbruch deshalb sogar geheim.
Artikel Abschnitt: Warum dürfen Ärzt:innen auf ihren Internetseiten nicht über Abbrüche aufklären?
Warum dürfen Ärzt:innen auf ihren Internetseiten nicht über Abbrüche aufklären?
Aber: Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Streichung des Paragraphen 219a vor. Das macht einen Schwangerschaftsabbruch nicht legal – aber es ermöglicht den Ärzt:innen, umfassend darüber zu informieren.
Immer weniger Ärzt:innen führen Abbrüche durch
Die unklare Rechtslage dürfte einer der Gründe sein, wieso immer weniger Ärzt:innen Abbrüche vornehmen – so wie auch die vielen Anzeigen und Anfeindungen durch Abtreibungsgegner:innen, so beschreibt es der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer.
Die Fakten: Die Zahl der Ärzt:innen, die Abbrüche machen, ist seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen – von 2050 auf 1160 Stellen. Und es ist nicht immer leicht, diese wenigen Ärzte zu finden. Seit 2019 können sich Ärzt:innen und Einrichtungen, die Abbrüche durchführen, bei der Bundesärztekammer freiwillig auf eine Liste setzen lassen. Bisher gibt es (Stand Oktober 2021) 360 Einträge – deutschlandweit.
Weitere Angaben zum Artikel:
Über den/die AutorIn:
Abtreibung ja ,danach aber endlich sichere Verhütung =Tubensterilisation.
jo
Die Mutter einer Kollegin von mir wurde schwanger nach der Vasektomie ihres Mannes…Als sie in der 13 Woche war wollte sie sich Abtreiben lassen aber sie durfte nicht.
Ungewollte Schwangerschaft und danach abtreiben.O.K.Aber danach sicher Verhüten ;Spirale,Implant 10 Jahre bzw.5 Jahre sicher.Bei keinem K Wunsch mein Tipp Tubensterilisation wie bei mir.
Eine Freundin möchte eine Abtreibung machen lassen. Ich unterstütze sie auch bei dieser Entscheidung. Schade, dass es auch schwer wird einen Arzt zu finden, der dies durchführt, da es immer weniger machen. Mehr dazu:
https://www.konfliktschwangerschaft.at/kontakt/oberoesterreich