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Organspende
Wie sinnvoll ist die Widerspruchsregelung?
Die Widerspruchsregelung wurde heute abgelehnt. Heißt: Wir werden nicht alle Organspender – außer, wir haben widersprochen. Aber wo ist eigentlich das Problem? Wir haben die Bedenken zusammengefasst.
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Artikel Abschnitt: Darum geht’s:
Darum geht’s:
Unser Gesundheitsminister will, dass wir alle zu Organspendern werden
Fehlt der Ausweis oder eine vergleichbare Willensbekundung, können auch die Angehörigen zustimmen – wenn sie der festen Überzeugung sind, dass eine Spende im Sinne des Verstorbenen ist.
Die Zustimmungsregelung halten Kritiker seit Längerem für unzureichend. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) teilt diese Kritik. Zusammen mit Vertretern anderer Fraktionen und Parteien (zum Beispiel Karl Lauterbach von der SPD) hat er ein Alternativmodell entwickelt – das nun im Bundestag abgelehnt wurde.
Das Alternativmodell heißt "Widerspruchsregelung". Danach ist jeder ein Organspender. Und jedem Menschen können Organe entnommen werden. Es sei denn, er oder sie widerspricht – etwa mit einer schriftlichen Erklärung. Gibt es keine Erklärung, sollen die Angehörigen widersprechen können, indem sie überzeugend darlegen, dass der Verstorbene früher gegen eine Spende war. Varianten dieser Widerspruchsregelung gibt es schon seit einiger Zeit in etlichen europäischen Ländern wie Österreich, Frankreich oder Spanien.
Artikel Abschnitt: Darum müssen wir drüber sprechen:
Darum müssen wir drüber sprechen:
Deutschland hat zu wenig Organspender
Das stimmt. 2018 haben in der Bundesrepublik 955 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet – das sind zwar fast 20 Prozent mehr als im Jahr 2017. Es stehen aber noch immer rund 9400 Patienten auf den Wartelisten. Und täglich sterben, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation, drei von ihnen.
Artikel Abschnitt: Aber:
Aber:
Es gibt grundsätzliche Bedenken gegen Spahns ``Widerspruchsregelung``
Im Kern geht es darum, was Menschen dazu bewegt, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden – und was sie davon abhält. Und es geht darum, was der Staat tun muss oder tun darf, um den Entscheidungsprozess zu beeinflussen.
In der ersten Bundestagsdebatte zu diesem Thema (am 28. November 2018) nannte Jens Spahn die Widerspruchsregelung "eine Einladung zur Entscheidung". Niemand werde mit ihr zu etwas gezwungen, denn man könne der Organspende widersprechen. Und niemand werde in seinen Rechten beschnitten. Es gehe nur das Recht verloren, "sich keine Gedanken zu machen."
Die wesentliche Kritik: Die Gesellschaft dürfe die Entscheidung pro Organspende nicht erzwingen oder erwarten. Und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen dürfe nicht auf ein Veto reduziert werden. Die Debatte polarisiert. Wir gehen die wesentlichen Bedenken einmal durch.
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1. Schweigen ist keine Zustimmung
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2. Eine erwartete Spende ist keine
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3. Die Widerspruchsregelung berührt das Recht auf ein selbstbestimmtes und würdiges Sterben
Verhindert sie einen natürlichen und friedlichen Abschluss des Sterbens, wie ihn sich viele wünschen (und zum Beispiel in Patientenverfügungen einfordern), weil der sterbende und schließlich hirntote Spender weiter intensivmedizinisch behandelt werden muss, um seine Organe zu erhalten? Die Kritiker sagen: Um sich für dieses Vorgehen zu entscheiden, brauche es mehr als die in der Widerspruchsregelung vorgesehenen Regelungen (ohne Veto ist jeder ein Spender) – nämlich eine informierte, bewusste und freiwillige Einwilligung.
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4. Was ist mit den Angehörigen und ihrer Trauer?
Artikel Abschnitt: Und jetzt?
Und jetzt?
Helfen könnte eine Entscheidungsregelung
Dieser Vorschlag will eine Erhöhung der Organspendezahlen ermöglichen und dem Anspruch auf Selbstbestimmung Rechnung tragen. Mit ihm sollen die Angehörigen entlastet werden und die, die sich nicht oder noch nicht entscheiden können, vor gesellschaftlichem Druck und staatlicher "Anmaßung" geschützt sein.
Alle zehn Jahre soll man sich, nach umfangreicher Information und intensiver Beratung, definitiv äußern, ob man nach dem Tod Organe spenden möchte oder nicht – etwa bei der Ausgabe des Personalausweises. Die Entscheidung soll in einem zentralen Organspenderegister festgehalten werden. Man soll sie jederzeit ändern können. Und es soll auch möglich sein zu erklären, dass man sich nicht entscheiden kann.
Autor: Georg Wieghaus
ich hatte über Jahrzehnte einen Spenderausweis in meiner Brieftasche und habe ihn vernichtet, als ich hörte wie manche Mediziner das Organspendesystem gewissenlos und zum eigenen Vorteil unterlaufen haben. Außerdem machte die gewissenlose Organausbeutung jener Menschen die Runde, die Organe freiwillig, oder auch unfreiwillig, aus Armutsgründen spenden, die Runde. Und so… Weiterlesen »
Ich habe einen Organspendeausweis, würde aber bei Einführung der Widerspruchsregelung aus Protest der Spende widersprechen.
Also sollen Menschen die diese Organe benötigt hätten aus ihrem Trotz vielleicht sterben?
Nach Hirntod Sie schreiben zur Frage der Angehörigen: „Hat sich der potentielle Organspender früher deutlich gegen eine Spende ausgesprochen?“ Nach meiner Analyse sollte die Frage lauten: „Ist der potentielle Organspender wirklich gestorben, oder hat jemand nachgeholfen?“ Vieles spricht dafür, denn die Hirntod-Genese wird nicht geprüft. Nach den Organspende-Skandalen habe ich… Weiterlesen »
Der Link zum Obigen Kommentar funktioniert nicht. Versuchen Sie es bitte mit diesem Link:
https://www.gehirnsabotage.de/app/flex/blog/preview/429976093
Ist die „Entscheidungslösung“ nicht eigentlich ein Vorschlag von der Fraktion „Die Linke“ gewesen?