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Quarks Daily Spezial
Inklusion –
Warum sind wir noch nicht weiter?
Warum sind wir noch nicht weiter?
Die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention hat ein inklusives Miteinander für alle zum Ziel. Doch wie barrierefrei ist unsere Gesellschaft?
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Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", auch UN-Behindertenrechtskonvention genannt, trat international im Mai 2008 in Kraft, nachdem es schon im März 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, um die Rechte von Menschen mit Behinderung durch den Staat zu gewährleisten und zu schützen. In Deutschland ist die Konvention am 26. März 2009 in Kraft getreten – der Leitgedanke lautet: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt in der Mitte der Gesellschaft leben können – ohne jegliche Diskriminierung.
Was genau ist in der Konvention verankert?
Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:
a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;
b) die Nichtdiskriminierung;
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
e) die Chancengleichheit;
f) die Zugänglichkeit;
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Wie barrierefrei sind die Schulen in Deutschland?
Eine Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung ergab im Jahr 2020, dass nur 15 Prozent aller deutschen Schulen barrierefrei sind. Und obwohl die UN-
Behindertenrechtskonvention für das gesamte Schulsystem gilt, wird die Inklusion in der Regel von allen anderen Schulformen, nur nicht vom Gymnasium getragen: Im Schuljahr 2021/22 lag beispielsweise in NRW der Anteil an Schüler:innen mit Förderbedarf an Gymnasien bei gerade einmal 3,7 Prozent. Im Vergleich: Der Anteil an Gesamtschulen lag bei 34,3 Prozent.
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Warum ist Inklusion nicht selbstverständlich?
Inklusion bedeutet Arbeit und Perspektivwechsel für viele Menschen ohne und mit Behinderung. Bis heute sind Entscheidungsträger:innen in der Politik, aber auch in Bereichen wie Städtebau und Schulentwicklungsplanung mehrheitlich Menschen ohne Behinderung. Selbst viele Inklusionsexpert:innen großer Institutionen haben keine eigenen Erfahrungswerte bezüglich eines Alltags mit Behinderung in unserer Gesellschaft. Kurzum: Die Perspektive der Menschen mit Behinderungen ist hierzulande nach wie vor unterrepräsentiert, wenn es um Entscheidungen auf gesellschaftlicher Ebene im Allgemeinen und sozialpolitischer Ebene im Speziellen geht.
Dabei kann eine körperliche Behinderung jede und jeden treffen: Laut Statistischem Bundesamt wurden 2021 rund 90 Prozent der schweren Behinderungen von Menschen in Deutschland durch eine Krankheit verursacht und 34 Prozent der schwerbehinderten Menschen waren in einem Alter von 75 Jahren aufwärts.
Warum ist eine inklusive Gesellschaft für alle wertvoll?
Neben der Tatsache, dass jede Person im Laufe ihres Lebens von einer Behinderung betroffen werden kann und dadurch eine inklusive Umgebung benötigt, sorgt Studien zufolge eine soziale Diversität für mehr Kreativität innerhalb einer Gemeinschaft und stärkt das Miteinander. Der Grund dafür ist nicht nur, dass Menschen mit unterschiedlicher Lebenserfahrung verschiedene Informationen beisteuern, sondern dass der Umgang mit so unterschiedlichen Personen dafür sorgt, dass die Mitglieder der Gemeinschaft andere Sichtweisen einbeziehen.
Die Macher:innen
Lena Rocholl ist Journalistin und hat eine Leidenschaft für wissenschaftliche Themen - besonders dann, wenn sie uns als Gesellschaft direkt betreffen. Liebste Kombi: wissenschaftliche Fakten und persönliche Geschichten.
Marlis Schaum ist Radiomoderatorin und Podcast-Host mit Leib und Seele
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Ein Bericht über den Machtmissbrauch durch Kostenträger wäre interessant. Und das die BMAS – trotz völkerrechtlicher Verpflichtung – diese Problematik weder aufarbeitet noch ein Schutzkonzept entwickelt.